Hochwasserrückhaltebecken

Wir betreiben 26 Hochwasserrückhaltebecken von unterschiedlicher Größe im Verbandsgebiet.
Becken liegen in oder an einem Fließgewässer. Ein Hochwasserrückhaltebecken ist dabei immer eine Stauanlage, die die Abflussmenge eines Fließgewässers bei Hochwasser vorübergehend speichert und durch ein so genanntes Drosselorgan eine festgelegte Abflussmenge an den Unterlauf abgibt. Diese Abflussmenge richtet sich nach den unterschiedlichen und teilweise kombinierten wasserwirtschaftlichen Aufgaben der Hochwasserrückhaltebecken.
Hochwasserrückhaltebecken erfüllen im Wesentlichen 2 Hauptaufgaben:
1. Ausgleich der Wasserführung
Durch Versiegelung (Straßen, Häuser etc.) und Entwässerungssysteme entstehen – im Vergleich zum natürlichen, vom Menschen unbeeinflussten Zustand – konzentriertere Einleitungen in ein Gewässer. Diese häufiger auftretenden „kleineren“ unnatürlichen Hochwässer werden durch die Hochwasserrückhaltebecken gesteuert an den Unterlauf abgegeben. Auf diese Weise können annähernd natürliche Abflussverhältnisse hergestellt werden und so Lebensräume (Flora und Fauna) an den Gewässern nachhaltig geschützt werden.
2. Hochwasserschutz
Durch die Retentionswirkung (Speicherung von Abflussspitzen) der Becken kann der Abfluss im Unterlauf der Stauanlage so reduziert werden, dass hierdurch Objekte und Wohnbebauungen – und somit letztlich Menschen sowie ihr Hab und Gut – bis zu einem festgelegten Bemessungsziel vor Hochwasser geschützt werden können.
Letztendlich ist der Betrieb der Hochwasserrückhaltebecken im Verbandsgebiet ein Baustein für unser einzugsgebietsbezogenes Flussgebietsmanagement. Anpassungen z. B. der Abgabemenge aufgrund von Nutzungsänderungen im Einzugsgebiet werden kontinuierlich unter Berücksichtigung ökologischer und hochwasserrelevante Randbedingungen vorgenommen. Eine Nutzungsänderung könnte beispielsweise sein, wenn im Umfeld eines Beckens mit der Zeit mehr Fläche versiegelt wurde, dann prüfen wir z. B., ob ein Becken noch ausreichend dimensioniert ist.